Eingeschränkte Alltagskompetenz – Was ist das?

Und welche unterstützende Leistungen finanziert Ihre Kranken/Pflegekasse?

Aufgrund von demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen, oder psychischen Erkrankungen können Menschen in ihrer Alltagskompetenz auf Dauer erheblich eingeschränkt sein.

Sie sind dann in erheblichem Maße auf Betreuung und – insbesondere zur Verhütung von Gefahren – oft auch auf allgemeine Beaufsichtigung angewiesen.Um diesem Unterstützungsbedarf Rechnung zu tragen erhalten sie von der Pflegeversicherung besondere Unterstützung.

  • 125,- Euro monatlich

Ab Pflegegrad sind das 1.500,- Euro im Jahr, für sogenannte Entlastungsleistungen.

Auch Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, deren Bedarf an Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung (noch) nicht min. das Ausmaß der Pflegestufe II erreicht hat, steht der Entlastungsbetrag zu.

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